Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 05.03.2018 Az.: 3 U 159/17 Zu den Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit nach § 4 AnfG
Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 05.03.2018
Az.: 3 U 159/17
Zu den Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit nach § 4 AnfG
Eine mit Rücksicht auf die zwischen den Vertragsschließenden, bestehende Ehe erfolgte Grundstücksübertragung, stellt keine entgeltliche Kausalbeziehung dar, denn Zuwendungen, die in der Erwartung erbracht werden, die eheliche Lebensgemeinschaft zu fördern, begründen kein Entgelt im Sinne des § 4 AnfG. Für den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 11 Abs. 1 AnfG ist es unerheblich, in welcher Höhe der Empfänger durch die benachteiligende Handlung...