OLG München 3 U 4316/07 Auslegung einer handschriftlichen Erklärung des Erblassers als Vermächtnis: Würdigung der Gesamtumstände
OLG München 3 U 4316/07
Auslegung einer handschriftlichen Erklärung des Erblassers als Vermächtnis: Würdigung der Gesamtumstände
Die auf einer Buchungsbestätigung eines Fonds befindliche handschriftliche Erklärung eines Erblassers zur Übertragung der Fondsanteile auf seine Lebensgefährtin, die unstreitig der für Testamente gesetzlich vorgesehenen Form gemäß §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB entspricht, kann bei Vorliegen eines notariellen Testamentes als weiteres Vermächtnis anzusehen sein; auf Grund der Gesamtwürdigung von Zeugenaussagen und Nebenumständen kann das Prozessgericht aber zu dem...