BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 18.1.2017, V S 37/16 (PKH) Gewährung von PKH für eine juristische Person
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 18.1.2017, V S 37/16 (PKH)
Gewährung von PKH für eine juristische Person
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Tatbestand
1
I. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Klägerin), eine GmbH in Liquidation (i.L.), begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das unter dem Aktenzeichen V B 112/16 anhängige Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision, da weder sie noch ihr Alleingesellschafter über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügten.