BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.10.2017, VI R 53/15 Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung; Verjährungsfrist
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.10.2017, VI R 53/15
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung; Verjährungsfrist
1. Fordert die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf, so ist er gemäß § 149 Abs. 1 Satz 2 AO hierzu gesetzlich verpflichtet mit der Folge, dass sich der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO richtet.
2. Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung liegt auch dann vor, wenn das FA zusätzlich ausführt, der Steuerpflichtige möge das Schreiben mit einem entsprechenden Hinweis zurücksenden, falls er seiner Auffassung...