Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 05.02.2018 Az.: 3 U 68/17 Widerruf Darlehensvertrag einer Sparkasse
Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 05.02.2018
Az.: 3 U 68/17
Widerruf Darlehensvertrag einer Sparkasse
Die gegenständliche Widerrufsbelehrung erfüllt die Erfordernisse betreffend die äußere Gestaltung. Beispiele zu den Pflichtangaben sind unschädlich, ebenso wie eine Verweisung auf eine konkrete gesetzliche Vorschrift. Der Verbraucher muss die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung nicht mit einer gesonderten Unterschrift bestätigen.