BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.12.2016, IX R 12/15 Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs – Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.12.2016, IX R 12/15
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs – Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
Leitsätze
Die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung.