BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.9.2016, 6 AZR 423/15 Einkommenssicherung nach TV UmBw – befristete Teilzeit
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.9.2016, 6 AZR 423/15
Einkommenssicherung nach TV UmBw – befristete Teilzeit
Leitsätze
Die Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw verringert sich im Fall der Vereinbarung einer befristeten Arbeitszeitreduzierung entsprechend nur für den Zeitraum der Befristung.
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Mai 2015 – 4 Sa 4/14 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand