BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.4.2017, II R 30/15 Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.4.2017, II R 30/15
Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Leitsätze
Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 2015 4 K 3087/14 Erb aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.