BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.3.2017, II R 10/15 – der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.3.2017, II R 10/15
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Dezember 2014 1 K 332/11 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, war Eigentümerin eines Grundstücks. Im Jahr 2006 ließ sie auf dem Grundstück eine Freizeitanlage errichten. Sie überließ die Anlage...