BFH Urteil vom 06. April 2022, X R 28/19
Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe
vorgehend FG Münster, 08. Mai 2019, Az: 9 K 1452/18 E,F,AO
Leitsätze
1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 – X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786).
BFH Urteil vom 20. September 2022, IX R 12/21
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA; Wahl der Wertermittlungsmethode
vorgehend FG Hamburg, 30. September 2020, Az: 3 K 233/18
Leitsätze
1. Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten...
BFH Urteil vom 28. September 2022, VIII R 20/20
Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses
vorgehend FG Münster, 06. Mai 2020, Az: 9 K 3359/18 E,AO
Leitsätze
1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 6...
BFH Urteil vom 29. September 2022, VI R 34/20
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
EStG § 3 Nr 44, EStG § 3c Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, GG Art 14 Abs 1, EStG VZ 2013 , EStG VZ 2014
vorgehend FG München, 16. Juni 2020, Az: 5 K 1936/19
Leitsätze
1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung...
BFH Urteil vom 24. Mai 2022, IX R 1/21
AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie – Surrogation
EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 1 S 4, EStG § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1, EStG § 21 Abs 1, FGO § 68 S 1, FGO § 121 S 1, EStG VZ 2013 , EStG VZ 2014 , EStG VZ 2015
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg , 16. Oktober 2020, Az: 13 K 452/18
BFH Beschluss vom 21. Juni 2022, VI R 20/20
Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers als Arbeitslohn
vorgehend FG Münster, 03. Dezember 2019, Az: 1 K 3320/18 L
Leitsätze
1. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
2. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu...
BFH Urteil vom 03. Mai 2022, IX R 34/19
Schuldzinsenabzug – Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch ein privat genutztes Girokonto
1. NV: Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts ist trotz Vermischung mit privaten Geldmitteln nachgewiesen bei taggleicher und betragsidentischer Durchleitung durch ein privates Kontokorrentkonto.
2. NV: Das gilt auch dann, wenn gleichzeitig mehrere Objekte angeschafft und deshalb mehrere Darlehen taggleich und betragsidentisch durch ein Konto durchgeleitet werden.
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BFH Urteil vom 02. August 2022, VIII R 27/21
Berücksichtigung gezahlter Prämien für Glattstellungsgeschäfte im Zusammenhang mit Einnahmen aus Stillhalterprämien bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften
1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ‑‑in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip)‑‑ die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden. Es handelt sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
2. Ergibt sich dabei...