BFH Beschluss vom 14. Oktober 2022, IX E 2/22 „Nochmalige“ Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
BFH Beschluss vom 14. Oktober 2022, IX E 2/22
„Nochmalige“ Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH kommt als Rechtsbehelf lediglich die Anhörungsrüge nach § 69a GKG in Betracht, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
2. NV: Eine erneute Erinnerung ist nicht statthaft.
Tenor
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs vom 08.04.2021 – KostL 419/21 (IX B 58/20) wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.