BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.2.2017, 9 AZR 386/16 Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub – eigenständiges tarifliches Fristenregime
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.2.2017, 9 AZR 386/16
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub – eigenständiges tarifliches Fristenregime
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 – 1 Sa 51/15 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über einen Ersatzurlaubsanspruch des Klägers.