BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15 Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF – Entscheidungserheblichkeit einer dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfrage
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF – Entscheidungserheblichkeit einer dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfrage
Leitsätze
Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Tenor
Mit...