Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 SO 8/10 Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – Einsetzen der Sozialhilfe – sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis – Schuldbeitritt – Sonderrechtsnachfolge
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 SO 8/10
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – Einsetzen der Sozialhilfe – sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis – Schuldbeitritt – Sonderrechtsnachfolge
Leitsatz
Für die Annahme des Einsetzens der Sozialhilfe (§ 18 SGB 12) genügt es, dass dem Sozialhilfeträger die konkrete Möglichkeit eines sozialhilferechtlichen Bedarfs bzw hinreichende Anhaltspunkte für die Hilfegewährung bekannt sind. Der Sozialhilfeträger muss nicht aufgrund einer „Schlüssigkeitsprüfung“ vom Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraussetzungen...