OLG München 23 W 1996/99 Wechselbezügliche Verfügung bei Schlußerbeinsetzung einer von den Erblassern errichteten Stiftung
OLG München 23 W 1996/99
Wechselbezügliche Verfügung bei Schlußerbeinsetzung einer von den Erblassern errichteten Stiftung
Orientierungssatz
Wird in einem Ehegattentestament eine von den Ehegatten errichtete Stiftung zur Hälfte als Schlußerbin eingesetzt, so ist diese Bestimmung als wechselbezüglich und verbindlich auszulegen, wenn die Ehegatten mit der Erbeinsetzung der Stiftung den Zweck verfolgten, ihr gemeinsames Lebenswerk in Form einer bedeutenden Kunstsammlung für die Nachwelt zu erhalten, und die Stiftung ohne verbindliche Erbeinsetzung ohne Vermögen und nicht in der Lage wäre,...