OLG München 11 W 1105/90 Nachlaßpfleger für unbekannte Erben – Mehrvertretungszuschlag
OLG München 11 W 1105/90
Nachlaßpfleger für unbekannte Erben – Mehrvertretungszuschlag
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts München I vom 18.1.1990 aufgehoben.
Die Kostenfestsetzungsgesuche der Beklagten vom 2.10. und 13.11.1989 werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 2.406,31 DM.
Gründe