Brandenburgisches OLG 4 U 88/13 Entkräftung des Beweiswerts von Quittungen über die Darlehensrückzahlung eines als Alleinerben eingesetzten Kindes des Erblassers
Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 U 88/13
Beweiskraft einer Quittung: Entkräftung des Beweiswerts von Quittungen über die Darlehensrückzahlung eines als Alleinerben eingesetzten Kindes des Erblassers
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 08.05.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten als Erben des am 25.12.2010 verstorbenen G… B… (im Folgenden: Erblasser) auf Zahlung des Pflichtteils...