OLG Karlsruhe 11 Wx 71/15 – öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht, Grundbuchverfahren
OLG Karlsruhe · Beschluss vom 14. September 2015 · Az. 11 Wx 71/15
Eine im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt den Anforderungen des § 29 GBO. Dabei umfasst die Befugnis der Betreuungsbehörde nach § 6 Absatz 2 Satz 1 BtBG, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen, auch transmortale Vorsorgevollmachten.
Tenor
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Heidelberg vom 30. Juni 2015 wird aufgehoben.