OLG München, 31 Wx 269/11 Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung von Angehörigen ohne deren Namensnennung
Kommt in einem gemeinschaftlichen Testament der Wille der Ehegatten zum Ausdruck, dass der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten uneingeschränkten Zugriff auf das eheliche Vermögen erhält und sollen bei Versterben des überlebenden Ehegattens die „Angehörigen“ berechtigt sein zu erben, ohne dass diese namentlich bezeichnet werden, so handelt es sich hierbei um eine Schlusserbeneinsetzung im Sinne des § 2269 BGB.