Testierunfähigkeit § 2229 IV BGB kann in Form einer mono thematischen Wahnerkrankung vorliegen – OLG Celle 6 W 26/03
Tenor des Urteils
Tatbestand
Gründe für die Entscheidung
Verfahrensablauf und Beschlüsse
Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Testierunfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB kann in Form einer sog. mono-thematischen Wahnerkrankung auch dann vorliegen, wenn eine Erblasserin über einen mehr als 15 Jahre umfassenden Zeitraum
ohne jede greifbare konkrete Anhaltspunkte davon ausgeht, ihre einzige Tochter sei Mitglied einer Sekte und diese sei hinter ihrem Geld her.
Einen Anhaltspunkt dafür, dass die Erblasserin bei Abfassung des Testaments nicht nur einem Motivirrtum unterlag,
sondern sich in einem die Testierfähigkeit ausschließenden krankhaften Zustand befand, stellt es ferner dar,
wenn die Erblasserin zum Zwecke der Enterbung ihrer Tochter jahrlang beharrlich die Absicht verfolgte, einen jüngeren Mann zu heiraten,
und sie tatsächlich nur 1 ? Jahre vor ihrem Tod einen um 45 Jahre jüngeren Mann ehelicht, den sie zu ihrem Alleinerben einsetzt.
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 hat der Beteiligte zu 2 zu tragen.
Beschwerdewert: 681.722,54 Euro.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.