OLG Braunschweig 2 W 225/04

November 29, 2020

Umdeutung nichtiges gemeinschaftlichen Testaments von Nichtehegatten in wirksame Einzeltestamente mit Vor- und Nacherbenregelung – OLG Braunschweig 2 W 225/04

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falls
    • Beteilige Parteien
    • Übersicht des bisherigen Verfahrens
  2. Tenor des OLG Braunschweig Beschlusses
    • Entscheidung des OLG Braunschweig
    • Kostentragung
    • Festsetzung des Beschwerdewerts
  3. Sachverhalt
    • Testamentserrichtung und -inhalt
    • Nachfolge und Erbscheinsverfahren
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins
  4. Rechtliche Würdigung
    • Formnichtigkeit des gemeinschaftlichen Testaments
    • Umdeutung in wirksame Einzeltestamente
    • Wechselbezüglichkeit der Verfügungen
    • Hypothetischer Wille der Testierenden
  5. Auslegung der Testamente
    • Erblasserwillen und gesetzliche Erbfolge
    • Einsetzung von Vor- und Nacherben
    • Rolle der Ersatznacherben
  6. Entscheidungsgründe
    • Rechtsgrundlagen für die Umdeutung
    • BGH-Urteile und Rechtsprechung
    • Anerkennung der Wechselbezüglichkeit
    • Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Umdeutung nichtiges gemeinschaftlichen Testaments von Nichtehegatten in wirksame Einzeltestamente mit Vor- und Nacherbenregelung – OLG Braunschweig 2 W 225/04

  1. Anfechtung des Testaments
    • Argumente der Antragsgegnerin
    • Stellungnahme des Antragstellers
    • Rechtliche Bewertung der Anfechtung
  2. Schlussfolgerungen und Kostenentscheidung
    • Bestätigung des Landgerichts-Beschlusses
    • Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin
    • Wertbestimmung des Nachlasses

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Einleitung

In diesem Abschnitt wird der Hintergrund des Falles vorgestellt, die beteiligten Parteien werden genannt, und eine Übersicht des bisherigen Verfahrens wird gegeben.

Tenor des OLG Braunschweig Beschlusses

Hier wird die Entscheidung des OLG Braunschweig erläutert, die weiteren Beschwerde der Antragsgegnerin zurückweist, die Kostentragungspflicht bestimmt und den Beschwerdewert festsetzt.

Sachverhalt

Der Abschnitt beschreibt den Inhalt des ursprünglichen Testaments, die Nachfolge und die Erbscheinsverfahren, sowie den Antrag des Antragstellers auf Einziehung des Erbscheins.

Rechtliche Würdigung

Umdeutung nichtiges gemeinschaftlichen Testaments von Nichtehegatten in wirksame Einzeltestamente mit Vor- und Nacherbenregelung – OLG Braunschweig 2 W 225/04

In diesem Teil wird die Formnichtigkeit des gemeinschaftlichen Testaments behandelt und die rechtliche Möglichkeit der Umdeutung in Einzeltestamente erläutert.

Dabei wird auch die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen und der hypothetische Wille der Testierenden diskutiert.

Auslegung der Testamente

Hier wird detailliert auf die Auslegung des Testaments eingegangen, einschließlich des Erblasserwillens, der gesetzlichen Erbfolge, der Einsetzung von Vor- und Nacherben und der Rolle der Ersatznacherben.

Entscheidungsgründe

Die rechtlichen Grundlagen für die Umdeutung werden dargestellt, einschließlich der relevanten BGH-Urteile und der bestehenden Rechtsprechung.

Auch die Anerkennung der Wechselbezüglichkeit und die Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts werden behandelt.

Anfechtung des Testaments

Dieser Abschnitt behandelt die Argumente der Antragsgegnerin gegen das Testament, die Stellungnahme des Antragstellers und die rechtliche Bewertung der Anfechtung durch das Gericht.

Schlussfolgerungen und Kostenentscheidung

Abschließend wird die Bestätigung des Landgerichts-Beschlusses erläutert, die Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin bestätigt und die Wertbestimmung des Nachlasses dargestellt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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