unwiderrufliches Schenkungsangebot – LG Flensburg 3 O 275/19
RA und Notar Krau
Das Landgericht Flensburg (Az. 3 O 275/19) entschied über Ansprüche aus einem unwiderruflichen Schenkungsangebot im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter.
Die Klägerin, Mitglied einer Erbengemeinschaft, klagte gegen die Bank (Beklagte), bei der ihre verstorbene Mutter Konten und ein Wertpapierdepot geführt hatte.
Die Mutter hatte in den Verträgen zugunsten Dritter der Klägerin Ansprüche auf die Kontoguthaben und Wertpapiere unentgeltlich zugesichert und die Bank angewiesen, das Schenkungsangebot nach ihrem Tod zu übermitteln.
Die Klägerin erfuhr jedoch erst Jahre später von den Verträgen, da die Bank ihrer Pflicht, das Schenkungsangebot zu übermitteln, nicht nachkam.
Stattdessen teilte die Bank dem Finanzamt mit, dass keine Verträge zugunsten Dritter existieren, und verkaufte 2009 die Depotwerte.
Auf Nachfrage der Klägerin im Jahr 2019 berief sich die Bank auf Verjährung und behauptete, dass die Verträge möglicherweise aufgehoben worden seien.
unwiderrufliches Schenkungsangebot – LG Flensburg 3 O 275/19
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin.
Es stellte fest, dass die Bank ihre Pflicht verletzt habe, das Schenkungsangebot rechtzeitig zu übermitteln, was der Klägerin die frühzeitige Geltendmachung ihrer Ansprüche verwehrt habe.
Daher könne sich die Bank nicht auf Verjährung berufen.
Der entstandene Schaden der Klägerin bestehe darin, dass sie eine Forderung erworben habe, die potentiell verjährt sei.
Die Klägerin sei so zu stellen, als wäre der Anspruch nicht verjährt.
Die Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 103.720,17 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Ein Anspruch auf weitere Handelsregisterauskunftskosten wurde abgewiesen, da diese nicht notwendig gewesen seien.
Die Bank trug die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.