unwiderrufliches Schenkungsangebot – LG Flensburg 3 O 275/19
RA und Notar Krau
Das Landgericht Flensburg (Az. 3 O 275/19) entschied über Ansprüche aus einem unwiderruflichen Schenkungsangebot im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter.
Die Klägerin, Mitglied einer Erbengemeinschaft, klagte gegen die Bank (Beklagte), bei der ihre verstorbene Mutter Konten und ein Wertpapierdepot geführt hatte.
Die Mutter hatte in den Verträgen zugunsten Dritter der Klägerin Ansprüche auf die Kontoguthaben und Wertpapiere unentgeltlich zugesichert und die Bank angewiesen, das Schenkungsangebot nach ihrem Tod zu übermitteln.
Die Klägerin erfuhr jedoch erst Jahre später von den Verträgen, da die Bank ihrer Pflicht, das Schenkungsangebot zu übermitteln, nicht nachkam.
Stattdessen teilte die Bank dem Finanzamt mit, dass keine Verträge zugunsten Dritter existieren, und verkaufte 2009 die Depotwerte.
Auf Nachfrage der Klägerin im Jahr 2019 berief sich die Bank auf Verjährung und behauptete, dass die Verträge möglicherweise aufgehoben worden seien.
unwiderrufliches Schenkungsangebot – LG Flensburg 3 O 275/19
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin.
Es stellte fest, dass die Bank ihre Pflicht verletzt habe, das Schenkungsangebot rechtzeitig zu übermitteln, was der Klägerin die frühzeitige Geltendmachung ihrer Ansprüche verwehrt habe.
Daher könne sich die Bank nicht auf Verjährung berufen.
Der entstandene Schaden der Klägerin bestehe darin, dass sie eine Forderung erworben habe, die potentiell verjährt sei.
Die Klägerin sei so zu stellen, als wäre der Anspruch nicht verjährt.
Die Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 103.720,17 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Ein Anspruch auf weitere Handelsregisterauskunftskosten wurde abgewiesen, da diese nicht notwendig gewesen seien.
Die Bank trug die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen