Vernichtetes Testament und nachfolgende Verfügungen aufgrund von Zeugenaussage – OLG Karlsruhe 11 W 73/21 (Wx)

August 28, 2023

Vernichtetes Testament und nachfolgende Verfügungen aufgrund von Zeugenaussage – OLG Karlsruhe 11 W 73/21 (Wx) – Beschl. v. 31.3.2023


(AG Karlsruhe Beschl. v. 27.4.2021 – 2 VI 1068/19)

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

In dem Fall ging es um die Wirksamkeit eines Testaments, das vom Erblasser angeblich vernichtet wurde.

Die Beteiligten stritten um das Erbrecht, insbesondere um die Frage, ob ein Testament vom 16. September 2015, das nur noch als Kopie vorlag,

den Willen des Erblassers korrekt widerspiegelte und ob es nachträglich widerrufen worden war.

Der Erblasser und seine verstorbene Ehefrau hatten ursprünglich 2007 ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten.

Nach dem Tod des Letztverstorbenen sollten die Kinder der Eheleute, die Beteiligte zu 2 und der verstorbene Sohn, Erben sein.

Der Enkel des Erblassers, der Beteiligte zu 1, wurde als Ersatzerbe benannt.

Das Testament ermöglichte dem überlebenden Ehepartner, frei über den Nachlass zu verfügen und neue testamentarische Verfügungen zu errichten.

Vernichtetes Testament und nachfolgende Verfügungen aufgrund von Zeugenaussage – OLG Karlsruhe 11 W 73/21 (Wx)

Der Erblasser errichtete 2015 ein weiteres Testament, in dem er den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben einsetzte und die Beteiligte zu 2 lediglich einen Pflichtteil erhalten sollte.

Diese letztwillige Verfügung wurde jedoch nach Angaben der Beteiligten zu 2 später vom Erblasser zerrissen.

Sie gab an, der Erblasser habe sie gebeten, das Testament aus dem Safe zu holen und zu vernichten, was sie jedoch abgelehnt habe.

Letztendlich behauptete sie, der Erblasser habe das Testament selbst vernichtet.

Das Nachlassgericht stellte fest, dass das Testament vom 16. September 2015 wirksam errichtet wurde, aber keine hinreichenden Beweise für eine spätere Vernichtung oder einen Widerruf vorlagen.

Das Gericht akzeptierte die Zeugenaussagen, dass es sich bei der Kopie des Testaments um ein vollständiges und formgerechtes Dokument handelte, das den Willen des Erblassers widerspiegelte.

Eine Vernichtung des Testaments konnte nicht nachgewiesen werden, was zulasten der Beteiligten zu 2 ging.

In der Beschwerde argumentierte die Beteiligte zu 2, dass das Gericht ihre Angaben zur Vernichtung des Testaments unzureichend gewürdigt habe.

Vernichtetes Testament und nachfolgende Verfügungen aufgrund von Zeugenaussage – OLG Karlsruhe 11 W 73/21 (Wx)

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde jedoch ab und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.

Es stellte fest, dass das Testament vom 16. September 2015 formwirksam errichtet wurde und der Erblasser den Beteiligten zu 1 als Alleinerben einsetzte.

Da kein eindeutiger Beweis für die Vernichtung oder den Widerruf des Testaments vorlag, wurde der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 genehmigt, während der Antrag der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen wurde.

Die verbleibende Unsicherheit ging zulasten der Beteiligten zu 2.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Vorstellung des Falls
    • Übersicht über die strittigen Punkte
  2. Hintergrundinformationen
    • Information über die beteiligten Parteien und den Erblasser
    • Darstellung des gemeinschaftlichen Testaments von 2007
    • Zusatz zum Testament von 2008 und Verkauf des Hausgrundstücks
  3. Die Beweislage
    • Zeugenaussagen und schriftliche Zeugenaussagen
    • Kopie des Testaments vom 16.9.2015
  4. Die Argumente der Parteien
    • Standpunkt der Beteiligten zu 2
    • Standpunkt des Beteiligten zu 1
  5. Die Entscheidung des Nachlassgerichts
    • Feststellung der Gültigkeit des Testaments von 16.9.2015
    • Fehlen von Beweisen für ein späteres widerrufendes Testament
    • Entscheidung zu Gunsten des Beteiligten zu 1
  6. Beschwerde und Vorlage an das Oberlandesgericht
    • Beschwerde der Beteiligten zu 2 und ihre Argumente
    • Reaktion des Beteiligten zu 1
  7. Entscheidung des Oberlandesgerichts
    • Analyse der Beweislage
    • Bewertung der Zeugenaussagen
    • Schlussfolgerung und Bestätigung der Entscheidung des Nachlassgerichts
  8. Fazit
    • Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und der endgültigen Entscheidung
  9. Schlusswort
    • Abschließende Gedanken zur Gültigkeit des Testaments und zum Erbrechtsstreit

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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