OLG Bremen 5 W 27/21
Beschluss vom 14.09.2021
Vertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
schriftliche Vollmacht ausreichend –
Im vorliegenden Fall ging es um die Vertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, insbesondere um die Frage, ob eine schriftliche Vollmacht ausreicht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschied im Beschluss vom 14.09.2021 darüber.
Der Erblasser verstarb in einer Pflegeeinrichtung und hinterließ seine Ehefrau und seine Tochter.
Die Ehefrau litt an einer Parkinson-Demenz und war nicht mehr geschäftsfähig.
Die Tochter hatte eine schriftliche Vorsorgevollmacht, die sie berechtigte, ihre Mutter vor Gerichten zu vertreten.
Gestützt auf diese Vollmacht reichte die Tochter einen Erbscheinsantrag ein.
Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, da es Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Ehefrau bei der
Erteilung der Vollmacht hatte und die eidesstattliche Versicherung nicht durch einen Vertreter abgegeben werden könne.
Das OLG Bremen hob diesen Beschluss auf. Es entschied, dass eine schriftliche Vollmacht für die Vertretung im Erbscheinsverfahren ausreicht.
Zudem könne die eidesstattliche Versicherung durch einen Vorsorgebevollmächtigten abgegeben werden.
Das Nachlassgericht habe das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf rechtliches Gehör verletzt,
da es nicht rechtzeitig auf Bedenken hinsichtlich der Vollmacht und Geschäftsfähigkeit der Ehefrau eingegangen sei.
Das OLG verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Nachlassgericht zurück und entschied, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet werden müssen.
Inhaltsverzeichnis:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.