Was bedeutet Auflassung?

Juli 9, 2024

Was bedeutet Auflassung?

Von RA und Notar Krau

Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Grundstücksrecht und bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers.

Gemäß § 925 Abs. 1 BGB muss die Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle, in der Regel einem Notar, erklärt werden.

Die Auflassung ist ein abstraktes dingliches Rechtsgeschäft, das zusammen mit der Eintragung im Grundbuch den Eigentumsübergang an einem Grundstück bewirkt.

Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam (§ 925 Abs. 2 BGB).

Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird (§ 925a BGB)

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