Was bedeutet das Hausgeldkonto im WEG?

Juli 9, 2024

Was bedeutet das Hausgeldkonto im WEG?

Von RA und Notar Krau

Im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bezeichnet ein Hausgeldkonto oder Eigentümerkonto ein Konto, auf dem die Zahlungen der Wohnungseigentümer, die für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestimmt sind, verbucht werden.

Dieses Konto wird vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt und dient dazu, die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer zu erfassen.

Das Hausgeld umfasst in der Regel Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, zur Deckung laufender Betriebskosten und gegebenenfalls weitere Umlagen.

Die Buchführung muss geordnet sein, sodass die Wohnungseigentümer die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben nachvollziehen können.

Die Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung verfolgen lassen und es gilt der Grundsatz “Keine Buchung ohne Beleg”.

Die Buchhaltung sollte zeitnah erfolgen, um die Liquidität der Wohnungseigentümergemeinschaft sicherzustellen und um Fehlbeträge oder Überzahlungen auf den Eigentümerkonten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können

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