Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Von RA und Notar Krau
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine von der zuständigen Baubehörde ausgestellte Bescheinigung, die bestätigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheit ist eine Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum an Wohnungen oder anderen Räumen, da sie eine eindeutige räumliche Abgrenzung der Sondereigentumseinheiten untereinander sowie zum Gemeinschaftseigentum ermöglicht.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine formelle Eintragungsvoraussetzung im Grundbuch und ohne sie darf keine Grundbucheintragung erfolgen.
Sie soll dem Grundbuchamt die Prüfung bautechnischer und baurechtlicher Fragen ersparen.
Das Grundbuchamt ist jedoch nicht an die vorgelegte Abgeschlossenheitsbescheinigung gebunden und prüft in eigener Verantwortung, ob die Abgeschlossenheit tatsächlich besteht.
Die Bescheinigung wird unabhängig von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt, da diese dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten sind