Was ist Gemeinschaftseigentum?
Von RA und Notar Krau
Gemeinschaftseigentum im Wohnungseigentumsrecht bezieht sich auf die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht dem Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer zugeordnet sind oder im Eigentum eines Dritten stehen.
Es umfasst typischerweise die tragenden Strukturen des Gebäudes, das Dach, die Außenwände, Treppenhäuser, Flure, Aufzüge, Heizungsanlagen und andere zentrale Versorgungseinrichtungen sowie das Grundstück selbst.
Alle Wohnungseigentümer sind gemeinschaftlich an diesem Eigentum beteiligt und tragen gemeinsam die Verantwortung für dessen Instandhaltung und Verwaltung.
Das Gemeinschaftseigentum dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und ist durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geschützt.
Änderungen oder Verfügungen über das Gemeinschaftseigentum bedürfen in der Regel der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft und sind an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden