Was ist Sondereigentum?

Juli 8, 2024

Was ist Sondereigentum?

Von RA und Notar Krau

Sondereigentum im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bezeichnet das Eigentum an bestimmten, abgeschlossenen Räumen innerhalb einer Wohnanlage, die zur privaten Nutzung durch den Eigentümer bestimmt sind.

Es umfasst die Räume, die in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan als Sondereigentum ausgewiesen sind, sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die ohne Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums oder der Rechte anderer Wohnungseigentümer verändert, beseitigt oder eingefügt werden können.

Sondereigentum ist an die Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum gebunden und kann nicht unabhängig davon veräußert oder belastet werden.

Es ist echtes Eigentum und bietet Schutz vor äußeren Einwirkungen und gewährleistet die Privatsphäre des Eigentümers.

Wesentliche Bestandteile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind oder Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums

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