Was sind die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Leistung?

Juli 9, 2024

Was sind die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Leistung?

Von RA und Notar Krau

Die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Leistung im deutschen Recht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die Unmöglichkeit kann dabei objektiv oder subjektiv sein:

Objektive Unmöglichkeit:

Wenn eine Leistung von niemandem erbracht werden kann, liegt eine objektive Unmöglichkeit vor.

Dies bedeutet, dass nicht nur der Schuldner, sondern auch jeder Dritte außerstande ist, die Leistung zu erbringen.

In diesem Fall ist der Anspruch auf die Leistung nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen

Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen):

Wenn nur der Schuldner die Leistung nicht erbringen kann, aber ein Dritter dazu in der Lage wäre, spricht man von subjektiver Unmöglichkeit oder Unvermögen.

Auch hier ist der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistung befreit, wenn er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat

Wenn die Unmöglichkeit eintritt, hat dies verschiedene Rechtsfolgen:

Befreiung von der Leistungspflicht:

Der Schuldner ist von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit

Was sind die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Leistung?


Anspruch auf Gegenleistung entfällt:

Der Gläubiger verliert grundsätzlich seinen Anspruch auf die Gegenleistung (z.B. die Zahlung des Kaufpreises), es sei denn, es gelten besondere Regelungen wie z.B. im Arbeitsrecht

Schadensersatz:

Wenn der Schuldner die Unmöglichkeit zu vertreten hat, kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen

Rücktritt:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten

Im Arbeitsrecht gelten besondere Regelungen.

Wenn dem Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unmöglich wird, bestimmt sich die Rechtsfolge für seinen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB, wenn sich der Arbeitgeber bei Eintritt der Unmöglichkeit im Annahmeverzug befindet, ansonsten nach § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB

Ein gesetzliches Beschäftigungsverbot kann ebenfalls zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen

Zusammengefasst führt die Unmöglichkeit der Leistung dazu, dass der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit wird und der Gläubiger seinen Anspruch auf die Gegenleistung verliert, es sei denn, es gelten spezielle Regelungen.

Bei Verschulden des Schuldners kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen.

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