Was sind die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung?
Von RA und Notar Krau
Für eine verhaltensbedingte Kündigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Arbeitnehmer hat seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt
Es liegt eine negative Prognose vor, das heißt, es ist zu erwarten, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig den Arbeitsvertrag in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen wird
Es wurden bereits mildere Mittel wie eine Abmahnung eingesetzt, die jedoch nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben, oder es handelt sich um eine so schwere Pflichtverletzung, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber unzumutbar ist
Es besteht keine andere zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb
Die Interessen beider Vertragsteile wurden umfassend abgewogen, und die Kündigung ist in Abwägung dieser Interessen angemessen
Die Kündigung dient nicht als Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Arbeitsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann