OLG Hamm 10 W 33/20
Wegen Scheidungsantrag des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen § 1933 BGB
Zwischen dem verstorbenen I (Erblasser) und seiner Ehefrau, Beteiligte zu 2., bestand zum Zeitpunkt seines Todes ein Scheidungsverfahren.
Obwohl I den Antrag gestellt hatte, wurde das Verfahren nicht weiterbetrieben.
Das Gericht entschied, dass dies einer Rücknahme des Antrags gleichkomme.
Da I kein Testament hinterließ, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gemäß dieser sind sowohl sein Bruder, Beteiligter zu 1., als auch seine Ehefrau erbberechtigt.
Beteiligter zu 1., Bruder des Erblassers, beantragte einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte,
da er annahm, dass die Ehefrau aufgrund des Scheidungsantrags von der Erbfolge ausgeschlossen sei.
Das Nachlassgericht wies den Antrag jedoch zurück, da die Ehefrau nicht formell von der Erbfolge ausgeschlossen war.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts und wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1 zurück.
Obwohl das Scheidungsverfahren nicht weiterbetrieben wurde, gingen die Richter davon aus, dass I seinen Scheidungswillen
aufgrund zehnjährigem Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens endgültig aufgegeben hatte.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt Beteiligter zu 1.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
I. Einleitung
A. Sachverhalt
B. Rechtsfrage
II. Entscheidung des Nachlassgerichts
A. Zurückweisung des Erbscheinsantrags
B. Begründung des Nachlassgerichts
III. Beschwerde des Beteiligten zu 1.
A. Vorbringen des Beteiligten zu 1.
B. Argumentation der Beteiligten zu 2.
C. Entscheidung des Nachlassgerichts über die Beschwerde
IV. Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm
A. Sachverhalt
B. Rechtsfrage
D. Prüfung der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens
E. Schlussfolgerung des Gerichts
V. Kostenentscheidung und Gegenstandswert
A. Kosten des Beschwerdeverfahrens
B. Gegenstandswertfestsetzung
VI. Rechtsbeschwerde
A. Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
B. Begründung
VII. Schlussbemerkungen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.