Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments – Gewissheit der Echtheit – OLG Rostock 3 W 84/19
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock in der Angelegenheit der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments (OLG Rostock 3 W 84/19) dreht sich um die Frage der Echtheit des Testaments einer verstorbenen Erblasserin.
Der Ehemann der Erblasserin beansprucht das Alleinerbrecht auf Basis dieses Testaments, während die Tochter aus einer früheren Ehe Zweifel an der Echtheit äußert.
Das OLG bestätigt die Gültigkeit des Testaments.
Es stützt sich dabei auf ein Schriftsachverständigengutachten, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellt, dass das Testament von der Erblasserin stammt.
Die Kritik der Tochter an diesem Gutachten wird zurückgewiesen, da das Gericht die Schlüssigkeit und Plausibilität der Expertise anerkennt.
Das OLG betont, dass für die rechtliche Überzeugung von der Echtheit eines Testaments ein praktisch brauchbarer Grad an Gewissheit ausreicht, der vernünftige Zweifel ausschließt.
In diesem Fall hat die Analyse der Schriftexperten diesen Grad erreicht.
Die Richter halten fest, dass die Verfasserin des Testaments trotz einer möglichen Erkrankung ihre individuelle Schrift charakteristisch beibehalten hat, was die Wahrscheinlichkeit einer Fälschung durch eine dritte Person als unrealistisch erscheinen lässt.
Zudem widerlegt das Gericht den Einwand der Tochter, dass die Schwester der Erblasserin, welche die Korrespondenz geführt hat, Einfluss auf die Testamentsurkunde genommen haben könnte.
Die vorgelegten Schriftstücke, einschließlich persönlicher Notizen und Unterschriften, werden als authentisch bestätigt.
Schlussendlich wird die Beschwerde der Tochter zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens werden ihr auferlegt.
Inhaltsverzeichnis:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.