Wirksamkeit eines Testamentes – KG 19 W 10/20
Kernaussage:
Das Kammergericht Berlin (KG) bestätigte die Wirksamkeit eines Testaments vom 29.12.2014.
Der Beschwerdeführer (Beteiligter zu 2) hatte die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt, konnte dies jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit beweisen.
Das Gericht stützte sich dabei auf ein gerichtlich bestelltes Gutachten und weitere medizinische Unterlagen.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Gericht wies die Beschwerde zurück, da keine ausreichenden Beweise für die Testierunfähigkeit des Erblassers vorlagen.
Das Testament vom 29.12.2014 blieb somit wirksam.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Testierfähigkeit im Erbscheinsverfahren
und die Notwendigkeit einer umfassenden Beweisaufnahme, um Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments auszuräumen.
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