Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch – OLG München 7 U 4091/17
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 05.12.2018 (Az.: 7 U 4091/17) über die Frage entschieden,
ob einem Miterben ein Nießbrauch an einem Grundstück zusteht, das zum Nachlass gehört.
Der Fall:
Die Parteien waren Brüder und Miterben nach ihrer verstorbenen Mutter.
Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke, darunter ein Hausgrundstück, auf dem der Kläger wohnte und eine Landwirtschaft betrieb.
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament angeordnet, dass der Kläger die Landwirtschaft auf Lebenszeit auf eigene Rechnung weiter bewirtschaften dürfe.
Der Kläger war der Ansicht, dass ihm damit ein Nießbrauch an den Grundstücken zustehe.
Der Beklagte hingegen meinte, es handele sich nur um ein obligatorisches Nutzungsrecht.
Die Entscheidung:
Das OLG München wies die Berufung des Klägers zurück.
Das Testament sei so auszulegen, dass dem Kläger nur ein obligatorisches Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen zustehe, nicht aber ein Nießbrauch.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des OLG München zeigt, dass die Auslegung von Testamenten im Einzelfall schwierig sein kann.
Um festzustellen, ob ein Nießbrauchrecht besteht, muss der Wille des Erblassers ermittelt werden.
Im Zweifel ist gegen die Annahme eines Nießbrauchsrechts zu entscheiden.
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