OLG München 7 U 4091/17

Mai 28, 2021

Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch – OLG München 7 U 4091/17

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 05.12.2018 (Az.: 7 U 4091/17) über die Frage entschieden,

ob einem Miterben ein Nießbrauch an einem Grundstück zusteht, das zum Nachlass gehört.

Der Fall:

Die Parteien waren Brüder und Miterben nach ihrer verstorbenen Mutter.

Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke, darunter ein Hausgrundstück, auf dem der Kläger wohnte und eine Landwirtschaft betrieb.

Die Erblasserin hatte in ihrem Testament angeordnet, dass der Kläger die Landwirtschaft auf Lebenszeit auf eigene Rechnung weiter bewirtschaften dürfe.

Der Kläger war der Ansicht, dass ihm damit ein Nießbrauch an den Grundstücken zustehe.

Der Beklagte hingegen meinte, es handele sich nur um ein obligatorisches Nutzungsrecht.

Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch – OLG München 7 U 4091/17

Die Entscheidung:

Das OLG München wies die Berufung des Klägers zurück.

Das Testament sei so auszulegen, dass dem Kläger nur ein obligatorisches Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen zustehe, nicht aber ein Nießbrauch.

Begründung:

  • Vorausvermächtnis: Die Anordnung der Erblasserin, dass der Kläger die Landwirtschaft auf Lebenszeit auf eigene Rechnung weiter bewirtschaften dürfe, stellte ein Vorausvermächtnis dar. Der Kläger erhielt damit einen Vorteil, der über seinen Erbteil hinausging.
  • Kein Nießbrauch: Das Vorausvermächtnis war nicht auf die Einräumung eines Nießbrauchs an den Grundstücken gerichtet. Ein Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache. Im vorliegenden Fall sollte der Kläger aber nur die landwirtschaftlichen Flächen nutzen, nicht aber das gesamte Hausgrundstück.
  • Auslegung des Testaments: Das OLG München hat das Testament der Erblasserin ausgelegt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie dem Kläger kein Nießbrauchrecht einräumen wollte. Dafür sprachen mehrere Gründe:
    • Die Erblasserin hatte in ihrem Testament nicht den Begriff Nießbrauch verwendet.
    • Das Hausgrundstück wurde bereits zu Lebzeiten der Erblasserin nicht einheitlich landwirtschaftlich genutzt. Der Beklagte betrieb dort eine KFZ-Werkstatt.
    • Die Erblasserin hatte mit dem Kläger eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zum Betrieb der Landwirtschaft gegründet. Das Hausgrundstück war aber nicht in die GbR eingebracht worden.
    • Die Erblasserin hatte die Ferienwohnungen im Hausgrundstück nicht zum Betrieb der Landwirtschaft gerechnet.
  • Obligatorisches Nutzungsrecht: Dem Kläger stand daher nur ein obligatorisches Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen zu. Dieses Nutzungsrecht war aber ausreichend gesichert, da der Beklagte das Grundstück ohne Zustimmung des Klägers nicht veräußern oder belasten konnte.

Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch – OLG München 7 U 4091/17

Fazit:

Das Urteil des OLG München zeigt, dass die Auslegung von Testamenten im Einzelfall schwierig sein kann.

Um festzustellen, ob ein Nießbrauchrecht besteht, muss der Wille des Erblassers ermittelt werden.

Im Zweifel ist gegen die Annahme eines Nießbrauchsrechts zu entscheiden.

RA und Notar Krau

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