Was ist eine Gemeinschaftsordnung im WEG?
Von RA und Notar Krau
Eine Gemeinschaftsordnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die das Verhältnis der Eigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer regelt.
Sie kann von den Vorschriften des WEG abweichende Regelungen enthalten, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.
Die Gemeinschaftsordnung bildet gleichsam die Grundordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist vergleichbar mit der Satzung einer juristischen Person.
Sie umfasst typischerweise Regelungen zu Rechten und Pflichten der Eigentümer, zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, zu Zahlungsverpflichtungen, zu Gebrauchsrechten und zu Sondernutzungsrechten.
Die Gemeinschaftsordnung hat einen dauerhaften Charakter und bindet die Wohnungseigentümer sowie deren Rechtsnachfolger.
Regelungen, die gegen unabdingbare Gesetzesvorschriften, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, sind unwirksam.
Die Wohnungseigentümer sind in der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung weitestgehend frei, müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben beachten