Was ist eine Briefgrundschuld?
Von RA und Notar Krau
Eine Briefgrundschuld ist eine Form der Grundschuld, bei der ein Grundschuldbrief ausgestellt wird.
Nach der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erteilt das Grundbuchamt einen Grundschuldbrief, der die Summe des Grundpfandrechts, das Grundbuch, die Gläubigerin sowie die Rangstelle verzeichnet.
Der Brief wird in der Regel dem Eigentümer ausgehändigt, der ihn an den Gläubiger weiterleiten muss.
Erst mit Erhalt des Grundschuldbriefes entsteht die Briefgrundschuld.
Die Abtretung der Grundschuld ist dann nicht zwingend ins Grundbuch einzutragen, sondern es genügt die schriftliche Abtretungserklärung und der Übergang des Grundschuldbriefes vom alten auf den neuen Gläubiger.
Ein Nachteil der Briefgrundschuld ist, dass höhere Kosten durch die Gebühr für die Erteilung des Grundschuldbriefes entstehen und bei Verlust des Briefes ein aufwendiges Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung notwendig ist
Die Briefgrundschuld kann auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam übertragen werden, indem der Grundschuldbrief und eine schriftliche Erklärung vom alten auf den neuen Gläubiger übergehen
Im Falle eines Verlustes des Grundschuldbriefes muss der Eigentümer im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens die Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener Gläubiger ausreichend glaubhaft machen
Die Briefgrundschuld unterscheidet sich von der Buchgrundschuld dadurch, dass bei letzterer keine Ausstellung eines Grundschuldbriefes erfolgt und alle Änderungen und Übertragungen im Grundbuch eingetragen werden müssen