Was bedeutet Universalsukzession?
Von RA und Notar Krau
Unter dem Begriff “Universalsukzession” versteht man die Gesamtrechtsnachfolge, bei der das Vermögen einer Person oder einer juristischen Person als Ganzes auf eine andere Person oder Personenmehrheit übergeht.
Dies geschieht ohne dass einzelne Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten separat übertragen werden müssen.
Ein typisches Beispiel für eine Universalsukzession ist die Erbfolge nach § 1922 BGB, bei der das Vermögen des Erblassers im Ganzen auf die Erben übergeht
Auch im Gesellschaftsrecht kommt es zur Universalsukzession, etwa bei der Verschmelzung von Unternehmen, wo das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht