Was ist ein Sondernutzungsrecht beim Wohnungseigentum?
Von RA und Notar Krau
Unter einem Sondernutzungsrecht im Kontext des Wohnungseigentums versteht man eine besondere Vereinbarung, die einem oder mehreren Wohnungseigentümern das ausschließliche Recht einräumt, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen.
Dies bedeutet, dass der oder die begünstigten Wohnungseigentümer(s) die Befugnis zum alleinigen Gebrauch eines bestimmten Teils des gemeinschaftlichen Eigentums erhalten, während zugleich die anderen Wohnungseigentümer das Recht zum Mitgebrauch dieses Teils verlieren
Ein Sondernutzungsrecht wird in der Regel durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder durch eine Regelung in der Teilungserklärung oder Teilungsvereinbarung begründet
Es kann sich dabei um Flächen wie Gärten, Terrassen, Stellplätze oder Kellerräume handeln, die im Gemeinschaftseigentum stehen
Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: eine positive, die dem begünstigten Wohnungseigentümer die alleinige Nutzung erlaubt, und eine negative, die den anderen Wohnungseigentümern den Mitgebrauch untersagt
Die Begründung von Sondernutzungsrechten, die auch gegenüber Sondernachfolgern wirksam sein sollen, setzt die Eintragung im Grundbuch voraus
Es ist wichtig zu beachten, dass das Sondernutzungsrecht als schuldrechtliche Vereinbarung nicht isoliert im Grundbuch eingetragen werden kann, sondern als Annex des Wohnungseigentums behandelt wird
Die Eintragung im Grundbuch dient der Sicherung und Klarstellung des Rechts für alle Beteiligten und ist für die Wirksamkeit des Sondernutzungsrechts gegenüber Rechtsnachfolgern erforderlich