Was sind die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung?
Von RA und Notar Krau
Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Negative Gesundheitsprognose:
Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen oder die Annahme begründen, dass der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht wieder genesen wird
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen:
Die prognostizierten Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.
Dies kann Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Belastungen, wie zum Beispiel erhebliche Entgeltfortzahlungskosten, umfassen
Interessenabwägung:
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung muss geprüft werden, ob die Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sind.
Dabei sind die Interessen beider Vertragsteile zu berücksichtigen
Verhältnismäßigkeit:
Es muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist.
Die Kündigung darf nicht unverhältnismäßig sein, das heißt, sie ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Beschäftigung auf einem weniger belastenden Arbeitsplatz möglich ist
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist in der Regel ein BEM durchzuführen, um zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann
Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt ist.