Die notarielle Beurkundung von Mietkaufverträgen im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher
RA und Notar Krau
Die notarielle Beurkundung von Mietkaufverträgen erfährt wachsende Nachfrage, insbesondere im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher.
Mietkaufverträge ermöglichen es dem Verbraucher, den Kaufpreis eines Grundstücks über viele Jahre zu zahlen, ohne eine Bank als Kreditgeber zu benötigen.
Dies wird besonders bei der Veräußerung von Baugrundstücken oder sanierten Altbauten nachgefragt.
Derartige Modelle bieten eine Alternative zu traditionellen Immobilienfinanzierungen, indem die Zahlung des Kaufpreises „gestreckt” über Jahrzehnte erfolgt.
Es gibt jedoch erhebliche Risiken und Herausforderungen für Notare und Verbraucher.
Solche Verträge können zu wirtschaftlichen Unsicherheiten führen, da der Verbraucher im Falle von Zahlungsunfähigkeit erhebliche Verluste erleiden kann, etwa durch den Verlust bereits geleisteter Raten, die als Nutzungsentgelt angerechnet werden.
Ein weiteres Anwendungsfeld sind Geschäftsideen, bei denen Unternehmen notleidende Kredite von Banken übernehmen und die Grundstücke zu scheinbar günstigeren Konditionen an die ursprünglichen Eigentümer rückveräußern.
Diese Modelle könnten unseriöse Praktiken fördern, wie etwa unzulässige Vorauszahlungen oder die Verwendung dubioser Finanzierungsmethoden.
Hier besteht die Gefahr, dass notarielle Beurkundungen rechtlich unwirksam oder unredlich sein könnten.
Mietkaufmodelle sind rechtlich schwer einzuordnen.
Sie können als Mietverträge mit Kaufoption, als Ratenkaufverträge oder als spezielle Erbbaurechtsverträge ausgestaltet sein.
Besonders komplex wird die Situation durch die Anforderungen des Verbraucherschutzrechts, das strenge Regelungen zum Schutz des Käufers beinhaltet.
Dazu zählen die Angabe von Jahreszins und Kosten sowie die Berücksichtigung von Regelungen zum Zahlungsverzug und Rücktrittsrechten.
Zusätzlich gelten die Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die verhindern sollen, dass Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.
Hierzu gehört die klare und verständliche Formulierung der Vertragsbedingungen.