OLG Hamm 10 U 10/10 – Pflichtteilsergänzungsansprüche

März 9, 2019

OLG Hamm 10 U 10/10 – Pflichtteilsergänzungsansprüche

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich in dem Fall 10 U 10/10 mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die der Kläger nach dem Tod seiner Mutter gegen die Beklagte, seine Schwägerin, geltend machte.

Der Kläger, der seinen Pflichtteil durch die Ausschlagung der Erbschaft nicht verlor, forderte eine Ergänzung seines Pflichtteils,

da die Mutter zu Lebzeiten ihr Grundstück unentgeltlich auf ihre beiden Söhne übertragen hatte.

Der Schwager des Klägers, S4, übertrug seinen Anteil später auf die Beklagte, wodurch sie als “Weiterbeschenkte” zur Zahlung verpflichtet wurde.

Das Landgericht Münster hatte ursprünglich der Klage in vollem Umfang stattgegeben und die Beklagte verurteilt, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 40.000 € zu zahlen.

Die Beklagte legte Berufung ein und argumentierte, sie sei nicht als Beschenkte im Sinne des § 2329 BGB haftbar, da sie die Schenkung von ihrem Ehemann und nicht direkt von der Erblasserin erhalten habe.

Zudem führte sie an, dass der Kläger sich auch an den Erben halten müsse und nicht nur an sie, da der Erbe einen Großteil des Nachlasses erhalten habe.

OLG Hamm 10 U 10/10 – Pflichtteilsergänzungsansprüche

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Beklagte als Beschenkte zur Zahlung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs in Höhe von 28.762,20 € verpflichtet ist, da der Nachlass nicht ausreichte, um den gesamten Anspruch des Klägers zu decken.

Der Erbe, S3, hatte bereits einen Teil des Pflichtteils des Klägers ausgezahlt, wodurch der Anspruch gegen die Beklagte reduziert wurde.

Außerdem wurde der Kläger verurteilt, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 837,52 € an die Beklagte zu zahlen, da diese sich zu einem Teil der Forderung berechtigt gewehrt hatte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei beiden Parteien gestattet wird, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, da das Gericht die Entscheidung als Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung bewertete.

Schlagworte

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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