Wie funktioniert die Abschichtung?
RA und Notar Krau
Die Abschichtung bezieht sich auf den Vorgang, bei dem eine Erbengemeinschaft durch Übertragung des Nachlasses auf einen der Miterben aufgelöst wird, sodass dieser Alleineigentum am Nachlass erhält.
Dies wird auch als “Erbgangsgleiche Universalsukzession” bezeichnet.
In einem solchen Fall kann der ausgeschiedene Miterbe nicht mehr auf das Grundstück zugreifen, da es nun im Alleineigentum des anderen Erben steht.
Dies ist relevant im Kontext der Zwangsversteigerung, wo der nicht mehr beteiligte Miterbe keine Rechte mehr am Grundstück hat und somit auch keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen dieses Grundstück einleiten kann