BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – Nacherbenstellung

September 18, 2024

BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – Nacherbenstellung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen.

Der Kläger wollte die Nacherbenstellung seines Sohnes feststellen lassen, um ein Grundstück unentgeltlich auf ihn übertragen zu können.

Das Gericht entschied, dass der Wert der Beschwer den erforderlichen Betrag von 20.000 € nicht übersteigt und die Rechtsbeschwerde daher unzulässig ist.

Sachverhalt:

  • Der Kläger ist Vorerbe seines 1970 verstorbenen Vaters.
  • Er möchte die Nacherbenstellung seines Sohnes feststellen lassen, um ein Grundstück unentgeltlich auf ihn übertragen zu können.
  • Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.
  • Der Kläger legte Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.

BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – Nacherbenstellung

Entscheidung des BGH:

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen.

  • Der Wert der Beschwer übersteigt nicht 20.000 €, da das Interesse des Klägers an der Feststellung der Nacherbenstellung seines Sohnes lediglich in einer Steigerung seiner Verfügungsfreiheit als Vorerbe besteht.
  • Dieses Interesse wurde mit 12.000 € bewertet, was unterhalb der erforderlichen Beschwergrenze liegt.
  • Der BGH ging dabei von dem vom Kläger angegebenen Grundstückswert von 60.000 € aus und berücksichtigte keine behauptete Wertsteigerung.
  • Die Beschwerde war auch im Übrigen unbegründet, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.  

Fazit:

Der BGH bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurück.

Die Feststellung der Nacherbenstellung des Sohnes hätte dem Kläger lediglich eine höhere Verfügungsfreiheit über das Grundstück ermöglicht, was jedoch nicht den erforderlichen Wert für eine Rechtsbeschwerde erreichte.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

The inside of a large church with high ceilings

OLG Hamm 15 W 320/18 – Testierfähigkeit des Erblassers

September 19, 2024
OLG Hamm 15 W 320/18 – Testierfähigkeit des ErblassersZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:In einem Erbschaftsstreit kann ein …

OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23

September 18, 2024
OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23Zusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) ä…

BGH Beschluss 22.05.2024 – IV ZB 26/23

September 18, 2024
BGH Beschluss 22.05.2024 – IV ZB 26/23Zusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Er…