OLG Celle 6 U 31/13
vorgehend LG Hildesheim, 8. Januar 2013, Az: 3 O 248/10
OLG Celle 6 U 31/13
OLG Celle 6 U 31/13
Konto Nr. 11020336 | 766,00 € | |
Nr. 11057312 | 394,00 € | |
Nr. 311016653 | 20.631 € + 374 € Zinsen | 21.005,00 € |
Nr. 311279822 | 58,00 € | |
Genossenschaftsanteil | 953,94 € | |
Namensaktien F. E. AG | 1.440,00 € | |
Vinkulierte Namensaktien N. Holding AG | 25,60 € | |
Pkw Seat Toledo | 300,00 € | |
Jagdwaffen | 700,00 € | |
Anspruch auf Rückgewähr der Schenkungen gegen Beklagte | (34.789 €) | 0 € |
Grundstücke Ga. | 13.835,00 € | |
Summe | 39.477,54 € |
OLG Celle 6 U 31/13 | |
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Verbindlichkeit der Mutter der Parteien, deren Alleinerbe der Erblasser geworden ist, gegenüber dem Kläger wegen dessen Investitionen in das Grundstück in G.-K. in der enttäuschten Erwartung, die Mutter werde ihn wirksam als ihren Alleinerben einsetzen | – 88.442,66 € |
Zinsen auf vorstehende Verbindlichkeit: 4 % p. a. von 84.134,04 € vom 10. November 2000 bis zum Tode des Erblassers (9. August 2007) | – 22.707,97 € |
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 4.308,62 € vom 26. März 2004 bis zum 9. August 2007 | – 959,84 € |
Kosten der Beerdigung des Erblassers (5.000 € Urteil LG) | 0 € |
Pflichtteilsschuld des Erblassers nach der Mutter der Parteien dem Kläger gegenüber (36.780,31 €) | 0 € |
Saldo realer Nachlass | – 72.632,93 € |
Grundstückswert (Seite 27 Gutachten M. vom 17. Januar 2012 | 294.500,00 € |
Kaufpreis | -100.000,00 € |
Altenteil 12.000 € x 5,464 (Vervielfältiger für den bei Vertragsschluss 77 Jahre alten Erblasser gemäß Anlage 9 zu § 14 BewG i. d. F. bei Vertragsschluss | – 65.568,00 € |
Beerdigung und Grabpflege | – 15.000,00 € |
Hege und Pflege vor Vertragsschluss | 0 € |
Schenkwert | 113.932,00 € |
maßgeblich der Grundstückswert bei Übereignung am 24. September 2004 mit 294.500 € : 98,5 (Zahl des Verbraucherpreisindex nach Statistischem Bundesamt für 2004) x 103,9 (Zahl für 2007) = 310.645,18 € gegenüber Wert beim Erbfall (Seite 32 Gutachten M. vom 17. Januar 2012) = 328.000 €, also | |
Schenkwert 113.932 € : 98,5 x 103,9 = | 120.178,02 € |
Zuwendung von Forderungen auf den Todesfall | 34.789,00 € |
schenkweiser Erlass der Pachtzinsschuld des Klägers (nach Urteil LG 67.490,53 €) | 0 € |
schenkweiser Erlass des Darlehens (30.677,51 €) | 0 € |
Schenkung von 75.281,26 DM (= 38.490,70 €) 19. Mai 1992 an Kläger | 0 € |
Schenkung von 30.000 DM (= 15.338,76 €) an Kläger im Jahre 1980 | 0 € |
Nachlassbestand insgesamt | 82.334,09 € |
Anspruch ¼ | 20.583,52 € |
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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.