Nachlasspflegschaft mit Wirkungskreis Räumung + Abwicklung des Mietverhältnisses – KG 19 W 120/21

März 24, 2022

Nachlasspflegschaft mit Wirkungskreis Räumung + Abwicklung des Mietverhältnisses – KG 19 W 120/21 –  Beschluss vom 02.09.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des Kammergerichts (KG) betrifft die Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis “Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Seniorenwohnung” gemäß § 1961 BGB.

Der Erblasser verstarb 2019 in seiner Mietwohnung, wobei die Erben noch unbekannt sind oder die Annahme der Erbschaft ungewiss ist.

Die Vermieterin hat Mietforderungen gegen den Nachlass und möchte das Mietverhältnis beenden sowie die Wohnung räumen.

Das Amtsgericht wies den Antrag auf Nachlasspflegschaft zunächst zurück, da keine Erbenungewissheit bestehe.

Die Beschwerde der Vermieterin hatte jedoch Erfolg, da die Unklarheit bezüglich der Erben und der Annahme der Erbschaft fortbesteht.

Die Vermieterin hat ein berechtigtes Interesse an der Abwicklung des Mietverhältnisses und der Räumung der Wohnung, weshalb die Nachlasspflegschaft angeordnet wurde.

Die Auswahl und Bestellung eines Nachlasspflegers obliegt dem Nachlassgericht.

Eine Kostenentscheidung wurde nicht getroffen, da kein Beschwerdegegner vorhanden ist.

Die Entscheidung über Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht soll nach Vorgabe des Kammergerichts möglichst rasch getroffen werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Nachlasspflegschaft mit Wirkungskreis Räumung + Abwicklung des Mietverhältnisses – KG 19 W 120/21

Inhaltsverzeichnis:

I. Tenor

  • Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit Wirkungskreis “Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Seniorenwohnung H …,… ” gemäß § 1961 BGB
  • Übertragung der Entscheidung über Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers an das Nachlassgericht

II. Gründe

  • Hintergrund und Sachverhalt
    • Tod des Erblassers in seiner Mietwohnung
    • Unklarheit über die Erben oder die Annahme der Erbschaft
  • Antrag auf Nachlasspflegschaft und Ablehnung durch das Amtsgericht
  • Beschwerde der Vermieterin und Erfolg
  • Rechtsschutzbedürfnis der Vermieterin für die Abwicklung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung
  • Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft gemäß den §§ 1961, 1960 BGB
  • Unklarheit bezüglich der Erben und der Annahme der Erbschaft
  • Erklärungen zur Erbausschlagung bzw. Anfechtung der Annahme
  • Möglichkeit einer Fristversäumnis bei der Erklärung zur Erbausschlagung
  • Prüfung möglicher Erben und Unsicherheit bezüglich deren Annahme der Erbschaft
  • Rechtsschutzbedürfnis der Vermieterin als Gläubigerin des Erblassers
  • Notwendigkeit der Auswahl und Bestellung eines geeigneten Nachlasspflegers durch das Amtsgericht
  • Dringlichkeit der Entscheidung zur Vermeidung unnötiger Kosten für den Nachlass
  • Keine Kostenentscheidung aufgrund fehlenden Beschwerdegegners
  • Anwendung des § 25 Abs. 1 GNotKG für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

September 7, 2024
BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der ErbschaftsteuerRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15…
green female angel statue

Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09

August 25, 2024
Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09RA und Notar KrauDer Nachlasspfleger hat gemäß § 1960 BGB d…
beige 2-story house

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

August 20, 2024
Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23RA und Notar KrauDas Finanzgericht Niedersachsen hat i…