AG Mannheim Urteil 20.09.2017 – 17 C 2516/17 Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben

Juli 30, 2018

AG Mannheim Urteil 20.09.2017 – 17 C 2516/17 Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben

RA und Notar Krau
In dem Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 20. September 2017 (Az. 17 C 2516/17) wurde entschieden, dass ein Miterbe keinen allgemeinen Auskunftsanspruch gegen einen anderen Miterben hat.

Im vorliegenden Fall verlangte der Kläger, ein Miterbe, von seiner Schwester, der Beklagten, Auskunft darüber, ob und welche Ansprüche sie gegenüber dem Nachlass ihrer verstorbenen Mutter noch geltend machen wolle.

Der Kläger argumentierte, dass eine endgültige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nur möglich sei, wenn die Beklagte entweder auf ihre Ansprüche verzichte oder ein Erbteilübertragungsvertrag abgeschlossen werde.

Das Gericht stellte fest, dass Auskunftsansprüche nur hinsichtlich tatsächlicher Informationen bestehen, nicht jedoch bezüglich der zukünftigen Absichten einer Person.

Darüber hinaus gibt es nach deutschem Recht keinen generellen Anspruch eines Miterben gegen einen anderen Miterben auf Auskunftserteilung.

Der Kläger konnte auch keinen solchen Anspruch aus § 242 BGB herleiten, da er nicht in entschuldbarer Weise im Unklaren über seine Rechte war.

Die Klage wurde daher als unbegründet abgewiesen.

Das Gericht betonte zudem, dass der Kläger andere rechtliche Möglichkeiten hätte, um seine Ansprüche im Rahmen der Erbauseinandersetzung durchzusetzen,

und dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, ihm alternative Wege aufzuzeigen.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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