Anfechtung Ausschlagungserklärungen – OLG Düsseldorf 3 Wx 13/20
Die Beschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf 3 Wx 13/20 wurde abgelehnt.
Die Beteiligten haben die Erbschaft zunächst ausgeschlagen, dann aber angefochten. Das Gericht entschied, dass die Anfechtungen nicht gerechtfertigt waren, da sie auf Spekulationen basierten und nicht auf verkehrswesentlichen Eigenschaften des Nachlasses.
Der Erbscheinsantrag eines Beteiligten wurde abgelehnt, da er keine wirksame Anfechtung vorbrachte.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu 2 und 3.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Beschluss des Nachlassgerichts
IV. Beschwerde der Beteiligten zu 1
V. Ergebnis und Schlussfolgerungen
VI. Wertfestsetzung
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss geändert.
Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 vom 28. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt der Beteiligte zu 2 ebenso wie die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Geschäftswert: bis 33.000,00 €
Die Anfechtung einer Erbausschlagung ist in § 1954 BGB geregelt und ermöglicht es einem Erben, seine zuvor erklärte Ausschlagung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig zu machen.
Voraussetzungen:
Wirkung der Anfechtung:
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Beispiele:
Fazit:
Die Anfechtung einer Erbausschlagung bietet Erben die Möglichkeit, eine vorschnell erklärte Ausschlagung rückgängig zu machen.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung sind jedoch streng.
Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um die Rechtsfolgen einer Erbausschlagung und die Möglichkeiten einer Anfechtung genau zu kennen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.