Anspruch auf Bonus aus Betriebsvereinbarung – BAG 10 AZR 729/19 – Urteil vom 13.10.2021
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Bonus hat, der in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Es betont die Bedeutung einer klaren Zielvereinbarung und einer angemessenen Ermessensausübung des Arbeitgebers bei der Festsetzung des Bonus.
Zudem wird die Abgrenzung zwischen unternehmensbezogenen und konzernweiten Zielen bei der Bonusberechnung thematisiert.
Sachverhalt:
Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt und hatte Anspruch auf einen Bonus gemäß einer Betriebsvereinbarung.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung des Bonus für das Jahr 2017 mit der Begründung, dass die Unternehmensziele nicht erreicht wurden.
Der Kläger klagte auf Zahlung des Bonus.
Entscheidungsgründe:
Ergebnis:
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Das Gericht muss klären, welche Betriebsvereinbarung gilt und ob eine Zielvereinbarung getroffen wurde.
Zudem muss es die Festsetzung des Bonus unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze erneut prüfen.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Zielvereinbarung und einer angemessenen Ermessensausübung des Arbeitgebers bei der Festsetzung von Bonuszahlungen.
Es betont auch die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen unternehmensbezogenen und konzernweiten Zielen bei der Bonusberechnung.
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