LAG Baden-Württemberg 2 Sa 11/21

April 17, 2022

LAG Baden-Württemberg 2 Sa 11/21

Aufhebungsvertrag – verlieren Erben des Arbeitnehmers infolge dessen Todes Anspruch auf Abfindung 

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 15.12.2021 

über die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags entschieden, der zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Der Arbeitnehmer verstarb, nachdem der Vertrag von ihm unterzeichnet, aber vor dessen endgültiger Annahme durch den Arbeitgeber in Kraft getreten war.

Die wichtigsten Punkte des Urteils sind:

  1. Der Aufhebungsvertrag ist trotz des Todes des Arbeitnehmers gültig, da der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor dessen Tod erhalten und später angenommen hat.

  2. Auch wenn das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt enden sollte, bleibt der Vertrag wirksam.

  3. Die Erben des Arbeitnehmers verlieren jedoch ihren Anspruch auf die vereinbarte Abfindung, da der Arbeitnehmer die vereinbarte Leistung (Aufgabe des Arbeitsplatzes) nicht mehr erbringen konnte.

  4. Somit entfällt auch der Anspruch auf die Abfindung.

LAG Baden-Württemberg 2 Sa 11/21

Der Tenor des Urteils lautet wie folgt:

  1. Die Berufung der Beklagten wird stattgegeben, das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 03.03.2021 wird abgeändert.
  2. Die Klage wird abgewiesen.
  3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  4. Die Revision wird zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Das Gericht argumentierte, dass der Aufhebungsvertrag wirksam zustande kam, da der Arbeitnehmer seinen Antrag auf Abschluss des Vertrags vor seinem Tod gestellt hatte und die Beklagte diesen nach seinem Tod annehmen konnte.

Dennoch entfällt der Anspruch auf die Abfindung, da der Arbeitnehmer seine Leistung nicht mehr erbringen konnte.

Die Klägerin, als Erbin des Arbeitnehmers, verliert daher ihren Anspruch auf die Abfindung gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

LAG Baden-Württemberg 2 Sa 11/21

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Hintergrund
    • Streitgegenstand
    • Entscheidungsgegenstand
  2. Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 15.12.2021
    • Zusammenfassung des Urteils
  3. Hauptpunkte des Urteils
    • Gültigkeit des Aufhebungsvertrags trotz des Todes des Arbeitnehmers
    • Verlust des Anspruchs auf die vereinbarte Abfindung durch die Erben des Arbeitnehmers
    • Tenor des Urteils
  4. Entscheidungstext
    • Zusammenfassung der Fakten und Argumente
    • Auslegung des Aufhebungsvertrags
    • Bewertung der Wirksamkeit des Vertrags
  5. Gründe für die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg
    • Ausführliche Analyse der rechtlichen Aspekte
    • Beurteilung der Erfolgsaussichten der Berufung
  6. Folgen des Urteils
    • Konsequenzen für die Parteien
    • Kostenentscheidung
  7. Schlussfolgerung
    • Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
    • Hinweis auf die Revisionsoption

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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