LAG Baden-Württemberg 2 Sa 11/21
Aufhebungsvertrag – verlieren Erben des Arbeitnehmers infolge dessen Todes Anspruch auf Abfindung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 15.12.2021
über die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags entschieden, der zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber vereinbart wurde.
Der Arbeitnehmer verstarb, nachdem der Vertrag von ihm unterzeichnet, aber vor dessen endgültiger Annahme durch den Arbeitgeber in Kraft getreten war.
Die wichtigsten Punkte des Urteils sind:
Der Aufhebungsvertrag ist trotz des Todes des Arbeitnehmers gültig, da der Arbeitgeber das Angebot des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor dessen Tod erhalten und später angenommen hat.
Auch wenn das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt enden sollte, bleibt der Vertrag wirksam.
Die Erben des Arbeitnehmers verlieren jedoch ihren Anspruch auf die vereinbarte Abfindung, da der Arbeitnehmer die vereinbarte Leistung (Aufgabe des Arbeitsplatzes) nicht mehr erbringen konnte.
Somit entfällt auch der Anspruch auf die Abfindung.
Der Tenor des Urteils lautet wie folgt:
Das Gericht argumentierte, dass der Aufhebungsvertrag wirksam zustande kam, da der Arbeitnehmer seinen Antrag auf Abschluss des Vertrags vor seinem Tod gestellt hatte und die Beklagte diesen nach seinem Tod annehmen konnte.
Dennoch entfällt der Anspruch auf die Abfindung, da der Arbeitnehmer seine Leistung nicht mehr erbringen konnte.
Die Klägerin, als Erbin des Arbeitnehmers, verliert daher ihren Anspruch auf die Abfindung gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Inhaltsverzeichnis:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.